Kostenübernahme mit ärztlicher Verordnung Physiotherapeutische Behandlungen werden, sofern sie ärztlich verordnet sind, von den Unfallversicherungen und den Krankenkassen (über die Grundversicherung) übernommen.
Die Behandlungskosten sind kantonal festgelegt und durch einen nationalen Tarifvertrag geregelt:
- Unfallversicherungen:CHF 1.- / Taxpunkt
- Krankenkassen:CHF 0.99/ Taxpunkt
Alle Rechnungen für ärztlich verordnete Behandlungen gehen direkt an die Versicherer.
Selbstzahler-Angebote werden direkt bar bezahlt oder werden auf Wunsch dem Patienten in Rechnung gestellt (teilweise Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen; Anfrage durch den Patienten).